Heizen mit einer Gas- und Ölheizung

Gas- und Öl-Brennwertkessel

Sowohl Erdöl als auch Erdgas gelten als zuverlässige und energiereiche Brennstoffe, die schon seit Langem zum Heizen genutzt werden.

Jedoch gehören beide Brennstoffe zu den fossilen Energieträgern und sind folglich nur endlich vorhanden. Des Weiteren sind der Erdgas- und Erdölpreis teilweise von starken Schwankungen betroffen, die sich wiederum negativ auf die Heizkosten auswirken.

Dennoch gehören Öl- und Gasheizungen nach wie vor zu den meist verwendeten Heizsystemen. Hinzu kommt aber, dass viele Heizungsanlagen älter als 25 Jahre sind. Zwar sorgen diese Anlagen immer noch zuverlässig für Heizwärme und Warmwasser, allerdings arbeiten sie in der Regel mit einer veralteten Heiztechnik und damit weniger effizient sowie zulasten der Umwelt.

Moderne Öl- und Gas-Brennwertkessel arbeiten demgegenüber viel effizienter, indem sie den zugeführten Brennstoff nahezu verlustfrei in Wärme umwandeln. Bei älteren Heizkesseln werden hingegen die bei der Verbrennung entstehenden heißen Abgase und Wärme ungenutzt durch den Schornstein ins Freie geleitet. Brennwertgeräte nutzen gerade deshalb diese sog. latente “Kondensationswärme”, die freigesetzt wird, wenn sich die Abgase abkühlen und der daraus entstehende heiße Wasserdampf kondensiert.

© Viessmann Climate Solutions SE

ABER: Austauschpflicht beachten!

Über 30 Jahre alte Ölkessel müssen gemäß § 72 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgetauscht werden, wenn es sich um einen Konstanttemperaturkessel handelt und dieser seit mehr als 30 Jahren in Betrieb ist.

Die Austauschpflicht gilt jedoch insbes. dann nicht, wenn es sich um einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt, die Heizleistung weniger als vier und mehr als 400 Kilowatt beträgt oder der Wärmeerzeuger zur ausschließlichen Warmwasserbereitung genutzt wird.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Alte Kessel arbeiten meist nicht effizient.

Brennwertkessel weisen einen guten Wirkungsgrad auf.

Hinweis: Ab 2024 dürfen in Neubauten nur Heizungen mit 65% Erneuerbare-Energien-Anteil eingebaut werden.

Für Heizungen in Bestandsgebäuden gilt die 65% EE-Pflicht erst ab 2026 bzw. 2028.